Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: V R 28/08
Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Musiker

Entscheidung: II R 25/08
Kein Erlass der Erbschaftsteuer bei Veräußerung oder Aufgabe des steuerbegünstigt erworbenen Betriebsvermögens im Falle einer Insolvenz

Entscheidung: II R 29/08
Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Entsorgungsträger

Entscheidung: VIII R 24/08
Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung

Entscheidung: VII R 19/09
Kein Anspruch der Erben auf Auskunft aus der Erbschaftsteuerakte, wenn die Akte nach amtsinterner Prüfung mit dem Vermerk "steuerfrei" abgeschlossen worden ist

Entscheidung: I R 97/08
Steuerneutrale Sacheinbringung von Namensrechten als wesentliche Betriebsgrundlage

Entscheidung: VII R 24/09
Verbot nicht amtlich verliehener Zusätze zur Berufsbezeichnung "Steuerberater"

Entscheidung: II B 168/09
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Schaefer-Drinhausen Köln
Große Vermögen verschenken PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Im Erbfall können die Erben, namentlich bei größerem Vermögen – trotz der wesentlich erhöhten Freibeträge, die  nach dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erbschaftsteuergesetz gelten - vor einem erheblichen Liquiditätsengpass stehen, wenn keine baren Mittel zur Begleichung der Erbschaftssteuer vorhanden sind.

Somit kann auch nach dem neuen Gesetz durch eine optimierte Vermögensübertragung auf Kinder und Enkel erhebliches Steuersparpotenzial ausgeschöpft werden, insbesondere bei langfristiger Planung und schrittweisem Übergang des Vermögens durch Schenkungen.

Der Trick ist, die gesetzlichen Freibeträge mehrfach auszunutzen. Denn anders als beim Erbfall können diese Freibeträge im Abstand von je zehn Jahren jeweils neu geltend gemacht werden.

Die konsequente Ausnutzung dieser steuerlichen Möglichkeiten kann, gerade wenn das Vermögen im Wesentlichen aus Grundbesitz besteht, die durch Steuerreformgesetz eingetretene Verschlechterung durch die neuen Bewertungsregelungen für Grundbesitz (Verkehrswert) kompensieren.

Ausnutzung der Freibeträge

Die persönlichen Freibeträge wurden für Ehegatten auf 500.000 € [vorher 307.000 €], die für Kinder auf 400.000 € [vorher 205.000 € ] und für Enkel auf 200.000 € [vorher 51.200 €] erhöht. In diesem Rahmen fällt keinerlei Erbschaftssteuer an.

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Schwarzgeld - ade PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   
Schwarzgeld ade - zurück in die Steuerehrlichkeit !

 

Alle stattlichen Versuche der Vergangenheit, das heimliche Verschaffen unversteuerten Geldes in die sogenannten Steueroasen zu unterbinden oder Schwarzgeld in größerem Umfang zurückzuholen, sind im Ergebnis gescheitert.

Jedoch hat die hohe Staatsverschuldung, die im Rahmen der Finanzkrise aufgetreten ist, im Jahre 2009 zu weit gehenden deutschen und EU-weiten Maßnahmen und zu internationalen Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen geführt.

So ist das "Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ verabschiedet worden. In die Abgabenordnung wurden u.a. die Ausweitung der Prüfungsrechte der Finanzbehörden sowie eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten bei Kapitalanlagen im Ausland aufgenommen.

Multilateral haben sich die OECD- Staaten, zu denen die Staaten der EU zählen,  grundsätzlich zur gegenseitigen Auskunft verpflichtet eine internationale Rechtshilfe vereinbart. Mit diesen Maßnahmen sollen endgültig die Steueroasen trockengelegt werden. den Anleger von Schwarzgeld soll kein Bankgeheimnis mehr schützen.

Bis auf Schwarzgeld auf echten Nummernkonten dürften diese neuen Möglichkeiten den gewünschten Erfolg erreichen, denn auch bei Zwischenschaltung von Stiftungen und Trusts  sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission die Banken verpflichtet werden, bei der Zahlung an einen außerhalb des EU Staatsgebietes Empfänger, den Stifter beziehungsweise Trust und Gründer bekannt zu geben.

Viele , die bisher auf das Bankgeheimnis vertraut haben, müssen also damit rechnen, dass  die Banken den Behörden künftig europaweit Informationen allgemein und nicht nur bei Verdacht von Steuerhinterziehung oder nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens erteilen. Nach dem Änderungen im  OECD – Musterabkommen reicht es jetzt  für die Bekanntgabe der Daten aus, dass die Kontoinformationen für Besteuerungszwecke Relevanz haben, was in aller Regel der Fall ist.

Diese rigorose Regelung gilt allerdings zurzeit nur in Belgien. Die Schweiz leistet wegen des gesetzlich verankerten Bankgeheimnisses nur in Fällen des Verdachts auf Steuerhinterziehung Amtshilfe. Auskunft soll außerdem "nur im Einzelfall und auf konkrete Anfrage" erfolgen (keine "fishing-expeditions"). Gleiches gilt für Liechtenstein, Österreich und Luxemburg. Auch hier wird erst bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung Rechtshilfe geleistet.

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Erbfall und Kontosperre PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Im Erbfall treten leicht Probleme mit Banken auf, die das Konto des Erblassers sperren. Dann steht der Erbe - oft der überlebende Ehepartner - unter Umständen ohne Mittel da. Ob und welchem Umfang Verfügungen über die Konten des Erblassers nach dem Tod möglich sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden.

Unproblematisch ist der Fall, wenn nur ein Erbe vorhanden ist oder eine Kontovollmacht vorliegt. Dann muss die Bank alle Verfügungen des Erben über das Konto des Verstorbenen ausführen.

Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, steht für die Bank zunächst nicht fest, wer Erbe des Kontos ist. Sie wird bei solchen Zweifeln Verfügungen über Kontoguthaben grundsätzlich nicht ausführen.

Beruft sich der Erbe auf eine Kontovollmacht, kann die Bank dem Erben trotzdem einen Zugang zum Konto verweigern. Denn normale Vollmachten gelten grundsätzlich nicht über den Tod hinaus. Anders ist es, wenn die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt. Aber selbst dann kann die Bank eine Verfügung über das Konto zurückweisen, wenn sie Zweifel daran hat, ob der verfügende Erbe verfügungsberechtigt geblieben ist, etwa weil ein Widerruf der Vollmacht erfolgt ist. Denn eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht kann von den Erben widerrufen werden, soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat.

Beispiel:

Der Ehemann verstirbt und hinterlässt ohne Testament seine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder, davon einen Sohn aus seiner ersten Ehe. Der Sohn widerruft noch vor der Bestattung sämtliche Kontovollmachten bei der Bank.

In diesem Fall wird die Bank zunächst keine Verfügungen über das Konto zulassen, wenn die Kontovollmacht das Recht der Erben auf Widerruf nicht ausschließt. Zu beachten ist bei Vermögen im Ausland,  dass es in vielen ausländischen Rechtsordnungen nicht möglich ist, Vollmachten über den Tod hinaus zu erteilen.In diesem Fall hilft es nur, die Vollmacht dem deutschen Recht als anwendbar zu erklären.

Um Probleme mit den Banken unmittelbar nach dem Tod bis zur Erteilung eines Erbscheins zu vermeiden, empfiehlt es sich auf jeden Fall neben einer Bankvollmacht auch in einem Testament eine kontinuierliche Vermögensverwaltung ab dem Erbfall vorzusehen.

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Nachbarstreit wegen Rauch, Ruß und Glockengeläut PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   
Nachbarn ärgern sich über das Laub das in den eigenen Garten fällt, über herüberhängende Zweige, Bäume und Sträucher auf der Grenze, aber auch über Gerüche die vom nächtlichen Grillen im Garten des Nachbargrundstückes herrühren, über Musik und Geräusche, die von der Party oder den Kirchenglocken ausgehen, über Lichtimmissionen ebenso wie über Schatten von grenznahen Bäumen und Sträuchern.

So wundert es nicht, dass das Verhältnis zwischen Nachbarn zu den konfliktträchtigsten Bereichen des täglichen Lebens zählt.

Bei der Frage, ob eine Beeinträchtigung geduldet werden muss, gehen die Meinungen zwischen den streitenden Nachbarn oft auseinander.

Folgende interessante Urteile sind ergangen:
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Kindergeld- bzw. Familienkassen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   
Die Kindergeld- bzw. Familienkassen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren. Sie können strafrechtliche Ermittlungsverfahren in eigener Zuständigkeit durchführen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Überzahlung von Kindergeld vorliegt.

Die Möglichkeiten, etwaigen unberechtigten Bezug   von Kindergeldzahlungen aufzudecken, werden ab Januar 2009 deutlich größer. Bis zum 31.12.2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nämlich jedem der 82 Millionen Deutschen ein persönliches Mitteilungsschreiben, in dem seine persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden. Mit der neuen Nummer sollen Steuerhinterziehungen und Sozialmissbrauch verhindert werden.
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